Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich/Vertragsgegenstand
(a) Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche Angebote,
Lieferungen, Werk-, Dienst- und Mietleistungen der Firma Fest- & Partyzeltverleih MARQUARDT (Vermieter),
namentlich die Vermietung von Zelten, Veranstaltungsplanung und die Eventausstattung.Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten
ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichungen davon, insbesondere die Geschäftsbedingungen des Mieters
werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Vermieter ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen hat.
2. Vertragsschluss
Die Angebote der Vermieter sind freibleibend. Der Mieter erklärt mit
Auftragserteilung (schriftlich oder mündlich), einen Vertrag schließen
zu wollen. Dieses Angebot kann vom Vermieter innerhalb von zwei Wochen
nach seinem Zugang angenommen werden. Ein Vertrag kommt erst durch die
schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters zu Stande, es sei denn
die Mietgegenstände wurden schon vorher an den Mieter überlassen.
3. Preise /Fälligkeit/Zahlung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mietpreis einschließlich etwaiger Transport- und Aufbaukosten
ist bei Übernahme der Mietgegenstände durch den Mieter in ganzer Höhe
und ohne Abzug fällig soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Die Mietpreise berechnen sich zuzüglich Verpackungs- und
Transportkosten und Montagekosten soweit nicht
etwas anderes vereinbart ist. Der Mieter kann Zahlungen entweder durch Überweisung (Eingang des
Betrages auf dem Konto der Vermieter ist maßgeblich) oder Bargeld
leisten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten durch den Mieter sind ausgeschlossen, soweit
dessen Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder vom Vermieter anerkannt sind. In begründeten Fällen und in
angemessenem Umfang ist der Mieter im Einzelfall jedoch auch wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zur Zurückbehaltung
berechtigt.
4. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, die Überlassung von Mietgegenständen
von der Stellung einer Kaution abhängig zu machen. Der Vermieter darf
sich für Forderungen, die während oder nach der Beendigung des
Vertragsverhältnisses gegen den Mieter entstehen, aus der Kaution
befriedigen.
5. Mietzeit/Kündigung
(a) Die Mietzeit (1-3 Tage) beginnt an dem Tag, an dem die
Mietgegenstände vereinbarungsgemäß bereitgestellt sind, spätestens wenn
die Mietgegenstände das Lager des Vermieters verlassen. Die Mietzeit
endet am Tag ihrer Rückkehr in das Lager des Vermieters.
(b) Überzieht der Mieter die vereinbarte Mietdauer, verlängert sich der
Vertrag bis zur Rückgabe. Angefangene Mindestmietzeiten werden voll
berechnet. Etwa bestehender Schadensersatzansprüche des Vermieters
werden hiervon nicht berührt.
(c) Nicht Reste des Mietverhältnisses kann von beiden Seiten nur unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats
gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
hiervon unberührt.
(d) Befristete Mietverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem
Monat kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der
Entrichtung des Mietzinses in einer Höhe in Verzug ist, die der Miete
für einen Monat entspricht und wenn der Verzug länger als einen Monat
dauert.
6. Transportkosten/Transport
(a) Die Transportkosten trägt der Mieter. Sie berechnen sich nach
Bestellmenge, Gewicht, Ladung und Entfernung zwischen Lager des
Vermieters und Einsatzort des Mieters. Sie sind extra ausgewiesen, wenn
sie nicht im Pauschalpreis enthalten sind.
(b) Soweit nicht der Vermieter den Transport vereinbarungsgemäß ausführt, trägt das Transportrisiko der Mieter.
(c) Anlieferung und Abholung der Mietsachen erfolgen nur in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr.
7. Auf- und Abbau/Zusatzleistungen
(a) Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten
Gegenstände ist vom Vermieter nicht geschuldet soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(b) Warte -und Arbeitszeiten sowie zusätzliche Anfahrten (zum Beispiel
aufgrund Einsammeln angemieteter aber nicht rechtzeitig zur Rückgabe
bereitgestellter Mietgegenstände oder Auf- beziehungsweise Abbau von
Mietgegenstände durch den Vermieter ohne entsprechende vertragliche
Vereinbarung) sind vom Mieter gesondert zu bezahlen. Ebenso hat der
Mieter zusätzlichen Arbeitsaufwand infolge eines nicht schneegeräumten
oder etwa verparkten Außengeländes sowie bei nicht leer geräumten Zelten
gesondert zu bezahlen. Der Stundensatz hierfür beträgt 35,00 € pro
Person und Stunde.
8. Unter-/Weitervermietung
Jedwede Untervermietung oder anderweitige Überlassung der
Mietgegenstände an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Einwilligung des Vermieters.
9. Aufstellungsplatz
(a) Der Mieter stellt sicher, dass das Gelände eben, waagerecht und
für den Zeltaufbau geeignet ist. Die Zu- und Abfahrtswege sowie der
Aufstellungsplatz müssen ungehindert befahrbar sein. Mehraufwand, der
wegen eines ungeeigneten Aufstellungsplatzes erforderlich wird, ist vom
Mieter gemäß Ziffer 7 gesondert zu vergüten.
(b) Der Mieter stellt die erforderliche Absicherung und Beleuchtung des
Aufstellungsplatzes sicher. Es obliegt ihm, Verlauf und Vorhandensein
von Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen festzustellen und der
Vermieter spätestens bei Ankunft der Mietgegenstände am
Aufstellungsplatz entsprechende Pläne zur Verfügung zu stellen, aus
denen sich Lage und Tiefe der Leitungen entnehmen lassen. Kommt der
Mieter vorstehenden Obliegenheiten nicht nach, haftet der Vermieter
lediglich wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß Ziffer 11 dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(c) Es obliegt dem Mieter, in Erfahrung zu bringen, ob Zelte mit
Erdnägeln (100 cm), kürzeren Erdnägeln (50 cm), oder aber mit
Schwerlasttypen oder Gewichten verankerten werden können. Der Mieter hat
dies dem Vermieter spätestens eine Woche vor Mietbeginn schriftlich
bekanntzugeben.
(d) Die Wiederherstellung von Beschädigungen der Oberfläche, die durch
Befestigungsbohrungen entstanden sind, ist Aufgabe des Mieters. Das gilt
auch dann, wenn der Vermieter den Aufbau übernommen hat.
10. Genehmigungen
Die Einhaltung der Bestimmungen der jeweils gültigen gesetzlichen
Vorschriften betreffend Sicherheitsabstände, Notausgänge etc.) obliegt
ausschließlich dem Mieter. Es ist Aufgabe des Mieters, erforderliche
Genehmigungen einzuholen und Anzeigen vorzunehmen.
11. Haftung des Vermieters
(a) Der Vermieter haftet für fahrlässige und vorsätzliche Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(b) Bei Verletzung sonstiger (nicht wesentlicher) Vertragspflichten oder
gesetzlicher Pflichten haftet der Vermieter nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit.
(c) Der Vermieter haftet unabhängig von den vorstehenden
Haftungsausschlüssen (lit. (c) bis (b)) und -Begrenzungen bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten nur für den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren typischen Schaden. Ebenfalls nicht ausgeschlossen oder
beschränkt ist die Haftung des Vermieters nach dem Produkthaftungsgesetz
oder aus Garantie.
12. Haftung/Pflichten des Mieters
(a) Der Mieter haftet nach Übergabe der Mietgegenstände für sämtliche
Verschlechterungen und Beschädigungen, nicht aber für vertragsgemäße
Abnutzung.
(b) Leichtbauzelte und Schirme sind vom Mieter selbstständig ab
Windstärke 4 abzubauen. Aus Nichtabbau entstehende Schäden gehen
zulasten des Mieters.
(c) Im Umkreis von 5 m um angemietete Zelte darf nicht gekocht, gegrillt
oder offenes Feuer verwendet werden. Sind Küchenzelte vermietet, darf
ihn in diesen im bestimmungsgemäßen Umfang gekocht und gegrillt werden.
(d) Der Mieter darf Planen, Gestänge oder Böden nicht anbohren,
anstreichen, mit Klebebändern oder Ähnlichem versehen, oder anderweitig
technisch verändern. Zeltstangen dürfen nicht als Aufhängevorrichtungen
verwendet werden. Etwa vom Mieter angebrachte Werbemittel oder Ähnliches
sind rückstandslos zu entfernen.Andernfalls wird die nach Aufwand berechnet.
(e) Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu
informieren, wenn sich Teile der Zeltkonstruktion oder der Zeltplanen
lockern oder lösen sollten. Soweit es ihm zumutbar und möglich ist, hat
er vorläufige Sicherungsmaßnahmen selbst vorzunehmen.
13. Geheimhaltung
Der Vermieter ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses verpflichtet,
sämtliche ihm bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden
Geschäftsgeheimnisse des Mieters geheim zu halten. Soweit der Vermieter
dritte Personen zur Erfüllung des Vertrages heranzieht, verpflichtet er
diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch
nachvertraglich.
14. Datenschutzerklärung
(a) Der Vermieter speichert und verarbeitet Daten seiner Kunden
elektronisch. Diese Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben und
genutzt, wie es für die Auftragsbearbeitung notwendig ist. Eine
Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
(b) Der Vermieter beachtet bei der Datenerfassung und -Verarbeitung die
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die des Telemediengesetzes und
des Bundesdatenschutzgesetzes.
15. Gerichtsstand
Soweit der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Dasselbe gilt bei
Verträgen mit Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand
haben.
16. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Hinweis zu allen Links auf dieser Homepage:
Mit dem Urteil vom 12.05.1998-312 O85/98 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch einen Link auf eine andere Homepage deren Inhalte ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann laut LG nur verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von den Inhalten distanziert.
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller von uns per Link angebotenen Seiten.